Vereinssatzung
der Dorfgemeinschaft Hennef – Lauthausen e.V.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaft Hennef-Lauthausen e.V. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. Er hat seinen Sitz in Hennef-Lauthausen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Umwelt-, Landschafts- und Denkmalpflege für das Dorf Hennef-Lauthausen.
§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein kann von jeder natürlichen und juristischen Person beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
§4 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen sowie an allen gemeinschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Sie sind verpflichtet, den Verein in jeder Hinsicht tatkräftig zu unterstützen.
§ 5 Beitragszahlungen
Die Mitglieder haben ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Beiträge zu entrichten. Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.
§ 6 Verwendungszweck
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zecke. Mittel des Vereins dürfen nur für Zwecke des Vereins im Sinne dieser Satzung verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- durch Tod
- durch schriftliche Kündigung, welche spätestens zum 30.9. eines jeden Jahres mit Wirkung zum Jahresende gegenüber dem Vereinsvorstand zu erfolgen hat
- durch Auflösung des Vereins
- durch Ausschluss aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
§ 8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 9 Vorstand
Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Die Wahl ist offen. Geheimwahl ist erforderlich, wenn diese von Mitgliedern begehrt wird. Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Geschäftsführer sowie aus dem ersten Kassenführer und dem stellvertretendem Kassenführer. Darüber hinaus können dem Vorstand vier bis sechs Beisitzer durch Wahl zugeordnet werden.
Der Vorstand regelt alle Vereinsangelegenheiten, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Geschäftsführer sowie dem Kassenführer. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.
Der Vorstand ist verpflichtet, in alle namens des Vereins abzuschließenden Verträge die Bestimmung aufzunehmen, dass der Verein für die Vertragserfüllung nur mit Vereinsvermögen haftet, nicht aber die Vereinsmitglieder als Gesamtschuldner mit ihrem Vermögen.
Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich.
§10 Kassenführung
Der Kassenführer verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über Einnahmen und Ausgaben. Alle Auszahlungen bedürfen der Unterschrift aller Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. Der Vorstand hat am Ende eines jeden Geschäftsjahres der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, der von zwei Kassenprüfern geprüft worden ist. Danach entscheidet die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes.
§11 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich und zwar schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einberufen. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jeweils im ersten Quartal stattfinden. Vor der ordentlichen Mitgliederversammlung ist jeweils eine Kassenprüfung durchzuführen (siehe auch § 10 Absatz 2). Auf Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung ist eine außerordentliche Vollversammlung unter Angabe der Gründe durch den Vorstand einzuberufen
§12 Anträge
Die Mitglieder können für die Mitgliederversammlung Anträge stellen. Diese müssen spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin dem Vorstand vorliegen; später eigehende Anträge können durch die Mitgliederversammlung zugelassen werden.
§13 Abstimmung
Beschlüsse durch die Mitgliederversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied ist mit einer Stimme stimm-berechtigt. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Die Anwesenden können durch Mehrheitsbeschluss verlangen, daß durch Handzeichen oder in geheimer Wahl abgestimmt wird.
§14 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§15 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 -Mehrheit; dies gilt auch bei Änderung des Zweckes: Über die Auflösung des Vereins beschließt ebenfalls eine 2/3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Auflösung des Vereins muss auf der Tagesordnung unter Angabe der Gründe bekannt gegeben werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Hennef-Sieg oder an deren Rechtsnachfolgerin, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.
§16 Beschlüsse
Über die Beschlüsse des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung ist vom Geschäftsführer ein Protokoll zu führen, welches vom geschäftsführenden Vorstand zu unterzeichnen ist.
§17 Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Änderungshistorie der Vereinsatzung
Änderung 1
Die Jahreshauptversammlung der Dorfgemeinschaft Hennef-Lauthausen e.V. wurde am 31. April 1992 um 20,00 Uhr in der Gaststätte „Zur alten Münze“ ordnungsgemäß einberufen und war beschlussfähig. Von den anwesenden Vereinsmitgliedern wurden folgende Satzungsänderungen beschlossen:
§ 11 Mitgliederversammlung, Absatz 1, Satz 1
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, und zwar schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einberufen.
§ 9 Vorstand, Absatz 1, Satz 4 und 5
Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten und dem zweiten Geschäftsführer sowie aus dem ersten Kassenführer und dem stellvertretenden Kassenführer. Darüber hinaus können dem Vorstand zwei bis vier Beisitzer durch Wahl zugeordnet werden.
Änderung 2
Die Jahreshauptversammlung der Dorfgemeinschaft Hennef-Lauthausen e.V. wurde am 19. April 2002 um 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zur alten Münze“ ordnungsgemäß einberufen und war beschlussfähig. Von den anwesenden Vereinsmitgliedern wurde folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 5 Beitragszahlungen
Die Mitglieder haben ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Beiträge zu entrichten. Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.
Änderung 3
Die Jahreshauptversammlung der Dorfgemeinschaft Hennef-Lauthausen e.V. wurde am 16. März 2007 um 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zur alten Münze“ ordnungsgemäß einberufen und war beschlussfähig. Von den anwesenden Vereinsmitgliedern wurde folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 9 Vorstand, Absatz 1, Satz 5
Darüber hinaus können dem Vorstand vier bis sechs Beisitzer durch Wahl zugeordnet werden.
Änderung 4
Die Jahreshauptversammlung der Dorfgemeinschaft Hennef-Lauthausen e.V. wurde am 28. März 2018 um 19:30 Uhr in der Gaststätte „Zur alten Münze“ ordnungsgemäß einberufen und war beschlussfähig. Von den anwesenden Vereinsmitgliedern wurde folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 9 Vorstand, Absatz 2, Satz 2
Der Satz untenstehende Satz in Rot wird durch den Satz in Blau ersetzt:
Der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Geschäftsführer sowie dem Kassenführer, vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Geschäftsführer sowie dem Kassenführer. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten.
Stand: 2018 v1